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ABC der Korporation | Glossar

  • Aufforsten

    nennt man das Neubepflanzen von gerodeten Flächen oder das Verjüngen von bestehenden Waldflächen.

  • Allmend

    frühere Bezeichnung vom Bürgermoos und Obermoos

  • Bannwart

    war der gebräuchliche Ausdruck für Revierförster. Früher gab es neben den Bannwarten noch die Holzhauer.

  • Bürgernutzen

    Anteil der Bürger am Ertrag des Korporationsgutes. Er wurde in bar oder Brennholz geleistet. Zum Bezuge waren auch die auswärts wohnhaften Bürger berechtigt. Bürgernutzen im eigentlichen und früheren Sinne wurden längst nicht mehr ausbezahlt.

  • Corporation

    so lautete die frühere Schreibweise.

  • Douglasien

    eine Baumart aus Amerika, die bei uns erst um die Jahrhundertwende gepflanzt wurde.

  • Eichwald

    siehe unter Grüspel.

  • Forstamt

    Das war die kantonale Amtsstelle. Man unterschied zwischen dem kant. Oberforstamt und den fünf Kreisforstämtern. Unsere Wälder gehörten zum Kreisforstamt mit Sitz in Luzern. Heute unterstehen die Wälder der Waldregion Mittelland mit sieben Revierförstern.

  • Der Forstmeister

    Titel eines Romans von Josef Vital Kopp

  • Forstreservefonds

    Der Reinerlös von Übernutzungen oder andere ausserordentliche Einnahmen aus dem Wald waren im Forstreservefonds anzulegen. Diese Fonds konnten mit Bewilligung des Kantonsoberforstamtes für Aufwendungen im Dienste des Waldes und des Forstwesens verwendet werden. In der heutigen Zeit hat der Forstreservefonds seine Bedeutung verloren. Das Geld wird in den Waldkauf investiert. So konnte die Korporation in den letzten Jahren 10 ha Wald erwerben.

  • Frauenstimmrecht

    in Beromünster 1972 mit 27 gegen 23 Stimmen eingeführt.

  • Gnadenholz

    nannte man im 19. Jahrhundert das Brennholz, das an alte Jumpfern (so wörtlich) gratis oder ganz billig abgegeben wurde.

  • Grüspel

    nannte man die kleine Anhöhe südlich der Mooskapelle. Sie war mit Eichen bepflanzt, hatte eine Fläche von ca. 11 Jucharten und wurde im Zeitalter des Bahnbaus 1867 abgeholzt.

  • Hiebsatz

    nennt man die Anzahl und die Arten der Bäume, die im betreffenden Jahr nach Anweisung des Waldregionenleiters und nach Betriebsplan geholzt werden dürfen.

  • Jucharte

    ist ein altes, aber heute immer noch gebräuchliches Flächenmass.

  • Kluppierung

    war ein Zähl- und Messverfahren, das angewendet wurde für die Aufstellung des Wirtschaftsplanes oder Schätzung eines Waldes. Heute erfolgt dieses Verfahren nach Betriebsplan.

  • Klafter

    altes, aber immer noch gebräuchliches Mass, 3 Ster.

  • Lettland

    So bezeichnete man jenes Areal, aus dem Lehm für die Ziegelei ausgegraben wurde.

  • Marchkommission

    Bis zur Landvermessung bestand eine vom Korporationsrat gewählte Marchkommission. Diese hatte die Grenzen der Strecken festzustellen oder neu festzulegen.

  • Nutzniessung

    verbrieftes Recht der Korporationsbürger, vom Ertrag des Korporationsgutes einen Anteil zu erhalten.

  • Obermoos

    nennt man heute noch das Land westlich vom Schneegässli in Richtung Landessender. In alten Akten heisst dieses Gebiet die obern Mööser.

  • Papierholz

    nennt man jenes Holz, das an die Papierfabriken zur Herstellung von Papier verkauft wird. Schon 1875 verkaufte unsere Korporation solches Holz, musste es aber auf die Bahnstation Sempach bringen.

  • Öffentlicher Wald

    nennt man jenen, der dem Staat oder einer Gemeinde gehört. Im Gegensatz dazu gibt es den Privatwald, der Privatpersonen oder Firmen gehört.

  • Ruthe

    war ein altes Flächenmass.

  • Reservewald

    Obwohl im Chegelwald genügend grosse Tannen standen, war die Korporation verpflichtet, einen sogenannten Reservewald anzulegen, um in Notfällen genügend Vorrat an grobem Bau- und Sägeholz zu haben (Forstregulativ von 1816).

  • Säckelmeister

    So nannte man den Verwalter aller Güter der Korporation (Wald und Allmend). Er amtete aber auch zugleich als Kassier. 1923 musste das Korporationsreglement dem kantonale Organisationsgesetz angepasst werden. Ein Gemeindeversammlungsbeschluss wurde 1923 gefasst. Das Amt der Verwalters und des Kassiers mussten getrennt werden.

  • Strecken

    Das offene Land auf der Allmend und im Obermoos war seit jeher in sogenannte Strecken eingeteilt. Jeder Bürger hatte Anrecht auf die Eigennutzung oder die Weiterverpachtung einer solchen Strecki. Daher nannte man sie auch Streckibürger. 1926, d.h. nach der Melioration vom Bürgermoos wurde beschlossen, alles Land neu in der Grösse von ca. 1 ha einzuteilen. Die Strecken im Obermoos blieben in der Grösse von ca. 2 Jucharten. Laut früherem Reglement wurden die Strecken in Form von Steigerungen zugeteilt. Solche Steigerungen finden längst nicht mehr statt. Die Pachtverträge werden heute vom Rat mit den Landwirten unserer Gegend abgeschlossen.

  • Wirtschaftsplan

    Er wurde alle 10 Jahre vom Kreisforstamt II für unsere Wälder erstellt. Es wurden darin die Vorräte an Waldbäumen detailliert erfasst. Im Wirtschaftsplan wurde genau festgehalten, welche Mengen und welche Arten von Bäumen in den folgenden Jahren gefällt werden durften. Man nennt diese Zuteilung Hiebsatz. Im Wirtschaftsplan wurden ferner verbindliche Richtlinien über die Pflege und die Bewirtschaftung der einzelnen Waldabschnitte erlassen. Heute werden die Waldungen der Korporation nach dem Betriebsplan 2013-2027 bewirtschaftet.

  • Weibel

    Seit jeher wählte der Rat einen Weibel. Dieser hatte die Bürger von Haus zu Haus zu Gemeindeversammlungen einzuladen. Als letzter Weibel amtete von 1915 bis 1940 Fridolin Kopp-Dolder von der Badgass.